P i e r r e K y n a s t
P h i l o s o p h


Sehr geehrter Herr Kynast,

per Zufall bin ich auf Ihre Website gestoßen und habe daher einige Fragen, die sich in drei Rubriken gliedern lassen:

1. Bundestagskandidatur

Grundsätzlich ist es gut, wenn Bürger selbst, die frei sowie unabhängig von politischen Parteien sind, daher nur an ihr Gewissen gebunden sind, für ein politisches Amt kandidieren, da die politischen Parteien m. E. nach schon lange nicht mehr die Interessen des Volkes vertreten. Aber die Frage, die sich stellt, ist doch, was den Einzelnen - unabhängig ob er für eine Partei ins Rennen geht oder parteilos ist - für dieses Amt qualifiziert? Als Beispiel sei hier der Kreistag des Saalekreises genannt. Die Kreisräte, die zugleich noch andere öffentliche Mandate wahrnehmen (einige sind z. B. Landtagsabgeordnete oder kommunale Wahlbeamte), sollen in Ihrer Gesamtheit als Kreistag den Landkreis kontrollieren, da der Kreistag Hauptorgan des Kreises ist. Nun war es bekanntlich so, dass der Kreistag vor der Einstellung von Herrn Schimek wußte, dass Hr. Schimek hauptberuflich Unternehmer ist, er in einer Vielzahl von Unternehmen - sei es als Geschäftsführer oder Gesellschafter - involviert ist. Dennoch hatte man kein Problem, ihn anzustellen. Dies war von Anfang an aus zweierlei rechtlichen Gründen problematisch. Zum einen, weil er dadurch nicht wirklich unabhängig ist, Probleme mit Regelungen des SGB X - hier: § 11 I Nr. 4, § 12 I Nr. 2 und 3, § 13, § 16, § 17 SGB X - vorprogrammiert sind. Zum anderen, weil, hätte man Herrn Schimek ins Beamtenverhältnis berufen, niemals diese "Nebentätigkeiten" genehmigungsfägig gewesen wären, da diese einer unabhängigen Amtsführung entgegengestanden hätten. Nun ist es so, dass zwar Angestelltenrecht und Beamtenrecht grundsätzlich zwei verschiedene Materien sind, aber verschiedene Grundsätze dennoch übertragbar sind. Diese zwei Punkte setzen natürlich Fachwissen voraus, Fachwissen, welches hier anscheinend den Kreistagsmitgliedern fehlte.

Andererseits hätte aber auch gesunder Menschenverstand ohne Fachwissen ausgereicht, um vorher zu erkennen, dass hier die Anstellung sehr problematisch sein könnte. Nämlich zum einen, dass Herr Schimek als Angestellter dem Kreis eine Arbeitsleistung nach Stunden, hier vermutlich 40 Arbeitsstunden pro Woche schuldet, er gleichzeitig aber noch Unternehmer ist, was auch Zeit kostest. Würde ein privater Angestellter, der für seinen Arbeitgeber 40 Stunden pro Woche arbeitet, sich einen Zweitjob suchen, so müsste er seinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, da der Arbeitgeber ja ein Interesse daran hat, dass sein Arbeitnehmer auch diese 40 Stunden, die er schuldet, mit voller Leistung (körperlich, geistig sowie zeitlich) erbringen können muss. Zum anderen stehen die sog. Hartz4-Gesetze öffentlich in der Kritik. So hat z. B. der Bundesrechnungshof in seinem Gutachten klargestellt, dass es erheblichen Missbrauch bei sog. "Ein-Euro-Jobs" gäbe; und zwar seien viele Hartz4-Bezieher in "Ein-Euro-Jobs" verpflichtet worden, die keine "Ein-Euro-Jobs" sind, folglich hier durch Ämter und Arbeitgeber Missbrauch finanziert worden sei. Und jetzt überlege man mal, man stellt einen Unternehmer als Amtsleiter bzw. Betriebsleiter einer Behörde ein, hat dies nicht von Anfang an einen bitteren Beigeschmack, der die Unabhägigkeit der Behörde gefährden könnte, ja dem Ansehen der Verwaltung abträglich wäre?

Hinter diesen Gedanken steht der Schluss, dass, wenn man sich für öffentliche Ämter bewirbt, man auch ein entsprechendes Fachwissen haben muss, um etwas verändern zu können. Man muss sich im System, dass man kontrollieren, ja ändern will, auskennen. Und bei öffentlichen Ämtern innerhalb der Legislative oder Exekutive ist u. a. ein sehr solides und gründliches Rechtswissen notwendig. Andernfalls geschieht das, was beim Saalekreis im Hinblick auf den Eigenbetrieb für Arbeit geschehen ist. Und daher meine Frage, haben Sie dieses notwendige Fachwissen? Wofür stehen Sie bei Ihrer Kandidatur? Für was genau treten Sie ein? Was wollen sie verändern und warum? Und ich hab noch eine Menge weiterer Fragen.

2. Geschehnisse im Saalekreis, hier Eigenbetrieb für Arbeit Auf Ihrer Website führen Sie Artikel u. a. aus der MZ an. Was mich jetzt aber interessiert, haben Sie darüber hinaus noch Kenntnisse von den Geschehnissen im Landkreis, was den Eigenbetrieb für Arbeit betrifft? Denn Sie berichten u. a. auch von Klagen ehemaliger Mitarbeiter des Eigenbetriebes, wo es in der MZ nur spärliche Infos bisher dazu gab. Meine Fragen rühren daher, dass ich beabsichtige, einen längeren Artikel über den EfA zu schreiben, wo Missstände gezielt angesprochen werden, ich aber immer noch auf der Suche nach weiterem Material bin. Denn mir ist klar, dass auch das Land Sachen-Anhalt bzw. Landesverwaltungsamt als Aufsichtsbehörde an den Missständen im Saalekreis nichts ändern werden, die Beteiligten ohne Konsequenzen davonkommen werden. Denn Herr Schimek ist nicht allein dafür verantwortlich, verantwortlich sind auch Kreistag und Landrat sowie Landratsverwaltung sowie das Land, wenn man Missstände durchgehen lässt. 3. Frage und Anmerkung zum Problem der Geldentwertung und Krediten Auf Ihrer Seite

http://www.pierrekynast.de/Lose_Schriften/Geld,_Kredit_und_Banken.html

führen Sie das Beispiel mit den Brötchen an - Ihr Beitrag vom 18.08.11. Meine Anmerkung bezieht sich auf folgenden Absatz von Ihnen:

"... In der DDR zum Beispiel hat ein Brötchen 1988 5 Pfennig gekostet. Heute zahlt man dafür mindestens 25 Eurocent. Die DDR Währung wurde 2:1 in die BRD Währung getauscht. Das Brötchen kostete also 2,5 D-Mark-Pfennig. Die D-Mark wurde 1,96:1 in Euro getauscht und dasselbe Brötchen kostete also 1988 in der DDR umgerechnet 1,28 Eurocent. Dieser Preis stieg nun bis heute, 2011 um das 19,5-fache auf 25 Eurocent. Eine Geldeinheit ist damit Heute knapp 20 mal weniger Wert als noch vor 23 Jahren."

Ich denke, hier haben Sie außer Betracht gelassen, dass u. a. die Brötchen in der DDR staatlich subventioniert wurden, d. h. der tatsächliche Verkaufspreis und der tatsächliche Wert, der hinter diesem Produkt stand, eine Diskrepanz, die ich nicht beziffern kann, aufweisen, folglich Ihr Schluss, dass es einen 19,5-fachen Preisanstieg gegeben hätte (von dieser konkreten Zahl "19,5" aus betrachtet) nicht richtig sein kann, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Pohl

5. Januar 2012



Pierre Kynast, Philosoph | Internet: http://www.pierrekynast.de/Politik.html | Email: pierrekynast@pierrekynast.de | Anschrift: Pierre Kynast - Postfach 1602 - 06206 Merseburg - Germany | Mobil: +49.172.3.55.28.64

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